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Schaf- und Ziegenkennzeichnung (20.01.2010)

Die Verordnung (EG) Nr. 21/2004 des Rates vom 17. Dezember 2003 schreibt vor, dass Schafe und Ziegen, die ab dem 1. Januar 2010 geboren werden, grundsätzlich mit einer Ohrmarke (Sichtkennzeichen) und mit einem elektronischen Kennzeichen (Ohrmarke oder Bolus) gekennzeichnet werden müssen. Danach muss eines der beiden Kennzeichen eine elektronische Ohrmarke oder ein elektronischer Bolus sein, das andere Kennzeichen eine „konventionelle“ Ohrmarke. Durch die Beschriftung der Ohrmarke bzw. die Codierung des elektronischen Kennzeichens erfolgt eine individuelle Kennzeichnung ( „DE“ für Deutschland, „01“ für die Tierart, „03“ für das Bundesland Niedersachsen, 8 Ziffern für die individuelle Kennzeichnung des Tieres). Diese individuelle Kennzeichnung ist jedoch nur dann erforderlich, wenn die Tiere älter als ein Jahr werden (Zuchttiere) oder für den innergemeinschaftlichen Handel oder die Ausfuhr in ein Drittland bestimmt sind.

Für alle Tiere, die vor Vollendung des ersten Lebensjahres in Deutschland geschlachtet werden sollen, ist die vereinfachte Kennzeichnung mit einer Bestandsohrmarke zulässig. Diese Bestandsohrmarke besteht aus einer weißen Ohrmarke mit dem Aufdruck DE + Kfz-Kennzeichen + die 7 letzten Stellen der Registriernummer des Betriebes. Die Durchführung der EU-Verordnung wird in der nationalen Viehverkehrsverordnung geregelt, welche zur Zeit angepasst wird.

Als individuelle Kennzeichnung (Zuchttiere, Export) sind die im beiliegenden Bestellformular möglichen Kombinationen aus konventioneller Ohrmarke und elektronischem Kennzeichen (Ohrmarke oder Bolus) möglich. Diese werden als kompletter Satz je Tier ausgeliefert und sind vollständig am Tier anzubringen (elektronische Ohrmarke vorzugsweise im linken Ohr) bzw. der Bolus oral einzugeben. Die Bestandsohrmarke gibt es in 2 möglichen Ausführungen (siehe beiliegendes Bestellformular). Diese sollte im rechten Ohr angebracht werden.

Die seit 2006 ausgegebenen gelben Doppelohrmarken, die sowohl mit einer individuellen Nummer als auch einer Bestandskennung bedruckt waren, können als Bestandsohrmarke aufgebraucht werden.

Bestellung von Kennzeichen (Ohrmarken / Boli)

Sie haben seit 2006 mindestens 1x Ohrmarken zur Kennzeichnung von Schafen /Ziegen erhalten. Mit der Lieferung erhielten Sie ein Bestellformular, das so nicht mehr verwendet werden kann. Bitte verwenden Sie ab sofort nur noch das beiliegende neue Bestellformular. Sollten Sie nach dem 30.12.09 eine Bestellung auf dem alten Bestellformular abgegeben haben, so bestellen Sie bitte die erforderlichen Ohrmarken und ggf. Boli nach den geänderten Vorschriften kurzfristig noch einmal.

Was ändert sich ?

Ab sofort ist eine Bestellung direkt bei vit möglich – eine Bestätigung der Bestellung durch das für sie zuständige Veterinäramt ist nicht mehr erforderlich. Das Bestellformular können Sie direkt per Post an die angegebene Adresse oder per Fax an die angegebene Nummer schicken. Falls Sie über einen Internet- Anschluss verfügen, können Sie stattdessen zukünftig auch ein elektronisches Bestellformular verwenden. Sie finden dieses nach Fertigstellung unter www.vit.de => Ohrmarken für Schafe/Ziegen.

Bestellung von Ersatz-Kennzeichen

Erforderliche Ersatzkennzeichen bei Verlust von Ohrmarken können Sie ebenfalls über vit bestellen. Eine Übersicht der möglichen / erforderlichen Varianten einer Ersatzkennzeichnung finden Sie umseitig. Eine Bestellung kann schriftlich unter Angabe der Ohrmarkennummer und Art und Typ der Ohrmarke (z.B. Sichtohrmarke, elektronische Ohrmarke) bei vit erfolgen.

Bestandsregisterführung

Die Kennnummern der individuellen Kennzeichnung von ab 01.01.2010 geborenen Schafen und Ziegen müssen nach dem Einziehen der Kennzeichen im Bestandsregister, Teil C, eingetragen werden.

Schaf- /Ziegenhaltung zwischenzeitlich aufgegeben ?

Sollten Sie die Haltung von Schafen/Ziegen dauerhaft aufgegeben haben oder zukünftig aufgeben, informieren Sie bitte das zuständige Veterinäramt. vit w.V. / Information zur Kennzeichnung von Schafen/Ziegen Seite 2 von 2

Ersatz-/Nachkennzeichnung ab 01.01.2010

Bei Verlust der individuellen Kennzeichnung (Ohrmarke) können 2 neue Ohrmarken mit individueller Kennnummer eingezogen werden, wobei davon 1 Ohrmarke bei ab dem 01.01.2010 geborenen Schafen / Ziegen einen Transponder haben muss. Auch hier gilt: die zweite Ohrmarke der ursprünglichen individuellen Kennzeichnung ist ggf. vor dem Einziehen der neuen Ohrmarken zu entfernen. Die Änderung der individuellen Kennzeichnung eines Tieres ist im Bestandsregister, Teil C, zu vermerken.

Besteht die Kennzeichnung aus einer Sichtohrmarke plus einem Bolus, dann ist bei Verlust der Ohrmarke eine individuelle Ohrmarke mit der gleichen Kennnummer nachzubestellen. Dazu ist zur zweifelsfreien Identifikation sowohl vor der Bestellung als auch vor der erneuten Kennzeichnung mit der nachbestellten Ohrmarke der Bolus-Transponder mit einem geeigneten Gerät auszulesen, um eine Fehlkennzeichnung zu vermeiden. Ersatzohrmarken sind beim vit zu bestellen. Dies gilt auch für Ersatzohrmarken für Tiere aus Herdbuch- und MLP-Betrieben. Bei der Bestellung ist neben der individuellen Nummer auch anzugeben, ob eine einfache und/oder eine Transponder-Ohrmarke erforderlich ist und welcher Typ (Schild oder Streifen) gewünscht wird.

Verlorene Bestandskennzeichen können durch eine Bestandsohrmarke ersetzt werden. Wird als Bestandskennzeichen der Restvorrat an gelben Doppelohrmarken aufgebraucht, dann sind diese bei einer Ersatzkennzeichnung auch wieder in beide Ohren einzuziehen.

 

 

 

Informationen zur Lebensmittelkette (13.01.2010)

Vom 1. Januar 2010 an dürfen Schafe nur geschlachtet werden, wenn dem Schlachthof grundsätzlich 24 Stunden vor der Schlachtung die relevanten "Informationen (des Tierhalters / Schafhalters) zur Lebensmittelkette“ übermittelt worden sind und der Schlachthofbetreiber nach Prüfung dieser Unterlagen die Annahme der Tiere zur Schlachtung akzeptiert hat. Bei diesen Informationen handelt es sich um Sachverhalte, über die Tierhalter als Primärproduzenten schon heute Buch führen müssen (Bestandsregister / Bestandsbuch zur Anwendung von Arzneimitteln). Diese Informationen zur Lebensmittelkette können im Wege des elektronischen Datenaustauschs oder in Form einer vom Erzeuger unterzeichneten Standarderklärung übermittelt werden. Der Umfang dieser Informationen zur Lebensmittelkette kann hinsichtlich bestimmter Angaben deutlich verringert werden, nämlich dann, wenn erklärt wird, dass keine relevanten Informationen vorliegen oder wenn dem Schlachthofbetreiber bestimmte Informationen im Rahmen einer Dauervereinbarung oder eines Qualitätssicherungssystems bereits bekannt sind. Der Gesetzgeber hat in der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung den Mindestumfang der relevanten Informationen zur Lebensmittelkette nach Form und Inhalt näher bestimmt. Eine Standarderklärung entsprechend den Anforderungen zur Lebensmittelhygienevorordnung können Sie sich auch unter der Rubrik Downloads herunterladen.

Spätestens bei der Einstellung in die Schlachtstätte ist eine entsprechende Erklärung des Tierhalters abzugeben. Teilweise wird aber eine vorherige Abgabe (24 Stunden vor der Schlachtung) von den Schlachtstätten verlangt.

R. Blümelhuber zum 5. Mal Deutscher Meister bei der 12. Deutschen VDL-Schafschurmeisterschaft (12.10.2009)

Über 60 Scherer kämpften in den Klassen Profi, Mittelklasse und Anfänger um die Meistertitel in Salem am Bodensee

In einem packenden Endkampf gewann Rainer Blümelhuber aus Bayern, nunmehr zum 5. Mal den Deutschen Meistertitel in der Profiklasse der Schafscherer. Er scherte acht Schafe in 12 Minuten und 22 Sekunden.

Vizemeister wurde Emanuel Gulde aus Baden-Württemberg, gefolgt von dem Drittplatzierten Christian Benecke aus Niedersachsen sowie dem Viertplatzierten Felix Riedel aus Bayern.

 

Erstmalig wurde die 12. Deutsche VDL-Schafschurmeisterschaft ausschließlich als offene Meisterschaft durchgeführt. So konnten sich insgesamt über 60 Teilnehmer, darunter 3 Frauen, für die Wettkämpfe in den Klassen „Profi“, „Mittelklasse“ sowie „Anfänger“ anmelden.

 

Sieger in der Mittelklasse wurde Michael Zeh aus Brandenburg. Weiterhin hatten sich Leo Stamm, Peter Würfel und Stefanie Kauschus für das Finale qualifiziert. In der Anfängerklasse siegte Dirk Hartmann aus Nordrhein-Westfalen.

 

Dem Finalwettkampf am Sonntag, den 23. August 2009 in Salem, Bodensee, gingen die Vorläufe an den beiden Vortagen voraus, in denen die Teilnehmer die Qualifizierungen durchlaufen mussten bis für die jeweiligen Klassen die vier Finalteilnehmer feststanden.

In die Bewertung gingen dabei nicht nur die Geschwindigkeit der Schur ein, sondern auch die Sauberkeit und Korrektheit. Somit bewerteten die Richter nicht nur während des Scherens die Leistungen der Wettkampfteilnehmer, sondern es wurden anschließend auch die geschorenen Schafe begutachtet.

 

Als jüngster Teilnehmer errang der 15-jährige Sven Voigt den 4. Platz in der Anfängerklasse und wurde für die sehr erfolgreiche Teilnahme und gute Schur mit einem Ehrenpreis ausgezeichnet.

 

Aus Niedersachsen starteten in der Anfängerklasse Janko Schneider aus Dietrichsfeld, Werner Olschewski aus Goldenstedt und Sven Scheffler aus Hude, der das Finale dieser Klasse erreichte und den 3. Platz belegte. Die 3 Teilnehmer aus Niedersachsen sowie 7 weitere Schererinnen und Scherer der Anfänger und Mittelklasse erlernten die neuseeländische Methode der Schafschur im Seminar der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Ihr Lehrer Michael Gertenbach, der die Veranstaltung mit organisierte, belegte den 11. Platz in der Profiklasse.

 

An allen Tagen feuerten hunderte von Besuchern aus dem In- und Ausland die Schafscherer engagiert an. Insgesamt haben rund Zehntausend Besucher diese sehr anstrengende Arbeit der Schafscherer hautnah miterlebt und sind nun sicherlich ein Stück weit mehr von den erbrachten Leistungen in der Schafhaltung überzeugt.

 

Alle Ergebnisse sind auf der VDL-Seite unter www.schafe-sind-toll.de veröffentlicht.

Höchstpreise für Bentheimer und Heidschnucken (12.10.2009)

Die Landesschafzuchtverbände Weser-Ems und Niedersachsen führten in diesem Jahr Körungen und Auktionen für Landschafe in Uelsen und Sulingen durch. Für die in Niedersachsen beheimateten Rassen Bentheimer Landschafe, Weiße Hornlose Heidschnucke und Weiße Gehörnte Heidschnucke sind die Veranstaltungen bundesweit ausgeschrieben.

Der überregionale Austausch von Zuchttieren hat Vorteile für seltene und vom Aussterben bedrohte Rasen und kann auch das Auktionsgeschäft beleben. So ersteigerte ein Bentheimer Landschaf Züchter aus Bayern  für 1.800 € den teuersten Bock der diesjährigen niedersächsischen Schafauktionen.

Die Körung und Auktion der Bentheimer Landschafe fand in Uelsen,  im Ursprungsgebiet der Rasse statt. 16 Züchter hatten 67 Zuchtböcke angemeldet (Vorjahr: 20/60). Die 15. Bentheimer Landschaf-Eliteauktion war eingebettet im 1. Grafschafter Haus- und Nutztiertag. Das attraktive Programm (Schafkörung, Stutenschau des Kaltblutzuchtvereins Emsland, Voltigieren, Ponyreiten, Kinderralley, Planwagenfahrten, Schafschur, Hütevorführung, Oldtimerausstellung, Streichelzoo usw.) begeisterte jung und alt und zahlreiche Vereine und Verbände informierten über Themen zur ländlichen Entwicklung und zu regionalen Produkten.

Denn Bentheimer Landschafe, Bunte Bentheimer Schweine, die niedersächsischen Kaltblüter, aber auch viele andere Tiere haben die Region geprägt. Auf dem Bauernmarkt und an den Imbissständen konnte man regionale Köstlichkeiten einkaufen und genießen. Auf Einladung des Vereins Grafschafter Landservice e. V. nahmen zahlreiche Ehrengäste, darunter der Schirmherr, Fürst zu Bentheim und Steinfurt, an einem Lammessen teil.

Am Vormittag wurden insgesamt 46 Bentheimer Böcke gekört. Die Preisrichter Schmitz aus Werpeloh und der Zuchtleiter Gerdes hatten anschließend die Aufgabe aus 26 in Klasse I gekörten Jährlingsböcken den Sieger zu ermitteln. Sie entschieden sich für einen 94 kg schweren Bock aus der Zucht von Melbaum, Haselünne. Sein Großvater Paganino ist vielen Schafzüchtern als bester niedersächsischer Zuchtbock der Stammbockschau 2004 in Nordhorn bekannt. Reservesieger war ein großrahmiger, kräftiger Bock aus dem Betrieb Hasken, Emsbüren. Die Züchter wurden mit der Bronzenen Plakette des Landwirtschaftsministers bzw. silbernen Preismünze der Landwirtschaftskammer ausgezeichnet. Beide Böcke wechselten für 550 €/480 € in Landschaftspflegebetriebe nach Nordrhein-Westfalen. Spitzenpreise in Höhe von 1.800 € und 1.000 € erreichte der Züchter Holtkamp aus Hamminkeln bei den Jährlingen für zwei Nachkommen aus der seltenen O-Linie. Der Auktionsverlauf bei der Versteigerung der Jährlingsböcke belegte wieder einmal, dass das Käuferinteresse nicht nur vom Urteil der Körkommission und der Preisrichter abhängig ist. Mit den Durchschnittspreisen von 519 € (10 € über Vorjahresniveau) und 343 € für die Lammmböcke waren die Züchter zufrieden. Aber insgesamt wechselten nur 25 Tiere am Auktionstag den Besitzer, im Vorjahr waren es noch 37 gewesen. Der Auktionsverlauf bei den Lammböcken gab den Preisrichtern Recht. Hier erlöste der Ia-Bock von Heidotting, Twist, 700 € und der Ib-Bock vom Hof Blekker 750 €. Der Zuchtbetrieb Heidotting erhielt die Goldene Preismünze der Landwirtschaftskammer. Beim anschließenden großen Schaubild der Siegertiere wurden jeweils ein vom Landkreis Grafschaft Bentheim gestifteter Präsentkorb an den Hof Blekker als erfolgreichster Beschicker, an den Betrieb Heidotting für fünfzehnjährige Teilnahme an der Eliteauktion und an die Zuchtgemeinschaft Eggmann aus Bayern vergeben, die erstmals mit einem Tier aus Bayern angereist war.

Zweiter Niedersächsicher Landschaftag in Sulingen (12.10.2009)

Am letzten Augustwochenende fand in der Viehauktionshalle in Sulingen der zweite niedersächsische Landschaftag statt. 25 Züchter hatten insgesamt knapp 100 Tiere aus 11 verschiedenen Rassen zur Körung und etwa 60 Tiere zur Versteigerung angemeldet. Am stärksten vertreten war die in der  Diepholzer Moorniederung beheimatete Rasse Weiße Hornlose Heidschnucke. Die beiden besten Lammböcke dieser Rasse präsentierte Teerling aus Sulingen und der Betrieb Landwirtschaft Heimstatt aus Freistatt hatte den Sieger bei den Jährlingsböcken. Beide Züchter erhalten aus den Händen von Bürgermeister Knopp und Schmidt, dem Vorsitzenden  vom Landes-Schafzuchtverband Weser-Ems, die Bronzene Plakette des Niedersächsischen Ministers für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung. Teuerster Bock war mit 700 € der zweitbeste Jährlingsbock aus der Zucht von Deharde, Gnarrenburg. Alle Jährlingsböcke dieser Rasse konnten für durchschnittlich 376 € verkauft werden. Das zweitgrößte Rassekontingent bildeten die Coburger Fuchsschafe. Avramut-Lampe aus Jade und Kahnt-Ralle aus Stadland hatten die beiden Ia-Böcke, die für 450 €/430 € den Besitzer wechselten. Die Züchter wurden mit der Goldenen Preismünze / Ehrenurkunde der Landwirtschaftkammer ausgezeichnet. Erfreulicherweise konnten insgesamt 11 Fuchsschafböcke versteigert werden und die Züchter waren mit den Durchschnittspreisen von 340 € für Jährlinge und 270 € für Lammböcke zufrieden.

Bei der Rasse Weiße Gehörnte Heidschnucke hatte Heftrich-Beckers aus Wittmund den besten Lammbock und den besten Jährling und erhielt die silberne Preismünze der Landwirtschaftskammer. Der Zuchtbetrieb Hennes aus Hatten präsentierte vier sehr gute Jährlingsböcke der Rasse Kamerunschaf und wurde mit der Bronzenen Preismünze der Landwirtschaftskammer belohnt.

Als weitere Schafrassen waren in Sulingen Graue Gehörnte Heidschnucken, Rhönschafe, Kamerunschafe, Skudden, Ouessantschafe, Dorper und ein Shropshirebock vertreten. Sulingens Bürgermeister Knopp zeigte sich sehr erfreut über die Rassevielfalt und die vom Landdesschafzuchtverband Niedersachsen schön hergerichtete Viehauktionshalle und den zahlreichen Ständen mit Leckereien vom Schaf, Tierzuchtbedarf, Honig, Schaffellen und Wollprodukten. Auch viele Beschicker und Besucher äußerten sich positiv zur Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung in Sulingen und forderten am Konzept eines gemeinsamen niedersächsischen Landschaftages festzuhalten.

Klaus Gerdes, Landwirtschaftskammer

Fleisch- und Milchschafe versteigert (12.10.2009)

Die beiden Verbände Landesschafzuchtverband (LSV) Niedersachsen und Weser-Ems führten in diesem Jahr Kör- und Absatzveranstaltungen in Mecklenhorst, Rodenkirchen und Cloppenburg durch. Gegenüber dem Vorjahr wurden deutlich weniger Zuchtböcke verkauft und Spitzenpreise blieben die Ausnahme. Aus veterinärhygienischer Sicht gibt es zahlreiche Anforderungen an die Verkaufstiere.

 

Gem. Scrapieresistenzzucht-Verordnung wurden alle aufgetriebenen Zuchtböcke genotypisiert. Bei den Fleischschafen hatten bereits 80 % der aufgetriebenen Zuchtböcke den Genotyp ARR/ARR und gelten als scrapieresistent. Bei den Milchschafböcken lag der Anteil der Zuchtböcke mit dem erwünschten Genotyp immerhin schon bei über 60 %. Vierzehn Zuchtbetriebe in Niedersachsen haben nur noch Tiere mit dem Genotyp ARR/ARR im Bestand und sind von der Landwirtschaftskammer als scrapieresistente Betriebe gem. TSE-Verordnung anerkannt. Zusätzlich zu den Veterinärauflagen des LAVES hatten die Landesschafzuchtverbände darauf hingewirkt, dass alle Auktionstiere rechtzeitig gegen die Blauzungenkrankheit geimpft wurden. Hierdurch sollte erreicht werden, dass die Spermaqualität bzw. Zuchttauglichkeit der Zuchtböcke auch bei einer Infektion mit dem Blauzungenvirus im Spätsommer oder Herbst nicht beeinträchtig wird. Denn in den beiden Vorjahren waren zahlreiche Mutterschafe wegen der Unfruchtbarkeit einzelner Böcke güst geblieben und haben entweder deutlich später oder gar nicht gelammt. Bei der Körung der Zuchtböcke wird vom anwesenden Veterinär oder vom Schafzuchtberater die Beschaffenheit der beiden Hoden geprüft. Tiere mit Verdickungen oder Schwellungen oder einem Bruch im Hodensack sind nicht körfähig. Alle Auktionstiere müssen frei sein von Magen-Darmparasiten. Diesen Nachweis erbringen die Züchter durch eine Kotprobenuntersuchung oder eine zeitnahe Parasitenbehandlung. Durch diese Maßnahmen soll gewährleistet werden, dass nur gesunde, vitale und zuchttaugliche Tiere zum Verkauf angeboten werden.

 

Die erste Körung und Auktion fand bei bestem Erntewetter am ersten Augustwochenende in Mecklenhorst statt. Züchter des LSV Niedersachen hatten 92 Zuchttiere der Rassen Leineschaf, Texel, Berrichon du Cher, Blaukopf, Suffolk und Schwarzkopf angemeldet. Die Schwarzköpfe stellten das mit Abstand größte Kontingent und die in die Wertklasse 1 eingestuften Lammböcke wurden in drei Altersgruppen rangiert. Ein bereits im Oktober 2008 geborener und 97 kg schwerer, wuchtiger Bock aus der Zucht von Schumacher, Waffensen erreichte eine Ia- Platzierung und wurde später Siegerbock vor den beiden Klassensiegern aus der Zucht von Lange, Garbsen und Sack, Salzhemmendorf. Der Siegerbock zeichnete sich auch aus durch seine gute Feldprüfung mit einer täglichen Zunahme von 626 Gramm und einer per Ultraschall gemessenen Muskeldicke von 28,5 mm und einer Fettauflage von 8,4 mm. Der Züchter wurde mit der Bronzenen Plakette des Niedersächsischen Landwirtschaftsministers ausgezeichnet und für die beiden anderen Klassensieger gab es jeweils eine Bronzene Preismünze der Landwirtschaftskammer. 26 Schwarzkopflammböcke konnten für durchschnittlich 312 Euro verkauft werden.

 

Sehr gering war die Nachfrage nach Böcken der Rasse Leineschaf. Von 18 gekörten Tieren konnten am Auktionstag nur 7 verkauft werden. Auch die von der Stiftung Leineschaf gewährte Verkaufsförderung von bis zu 20 % des Zuschlagspreises konnte den Absatz nicht ankurbeln. Der Züchter Wittkop aus Echem erhielt für den besten Lammbock eine Bronzene Preismünze der Landwirtschaftskammer und Brzezniak aus, Winzenburg eine VDL-Plakette für den besten Jährlingsbock. Die Züchter Lübkemann, Stolzenau und Bremer, Balje präsentierten fünf gute Texellammböcke wovon aber auch nur zwei einen neuen Besitzer fanden. Mehr Erfolg hatte Düvel aus Elvershausen, der fünf Jungböcke der Rasse Berrichon du Cher für durchschnittlich knapp 300 € verkaufen konnte. Erfolgreichster Suffolkzüchter in Mecklenhorst war der Züchter Naujok aus Hedeper, der bei den Jährlingen und Lammböcken jeweils das Siegertier stellte. Er wurde dafür mit der Bronzenen Plakette des Landwirtschaftsministers ausgezeichnet. Insgesamt gesehen war die Veranstaltung in Mecklenhorst gut besucht und auch die Aussteller und die Gastronomie waren zufrieden.

Lange Schlangen bildeten sich vor dem LKW des angereisten Wollhändlers, der die angelieferte Wolle in Abhängigkeit von Gewicht und Qualität vor Ort bezahlte. Der Wollabsatz wirkte sich nicht auf den Zuchttierabsatz aus und die Züchter können nicht damit zufrieden sein, dass auf der Auktion nur 60 % der angebotenen Tiere einen neuen Besitzer fanden.

 

Am zweiten Augustwochenende fand in Rodenkirchen, Wesermarsch, die von Züchtern aus Weser-Ems und Stade beschickte, größte niedersächsische Schafauktion statt. Die Ausstellung der prächtigen Zuchtböcke, die Nordwestdeutschen Spinnmeisterschaften und das vielfältige Rahmenprogramm rund ums Schaf lockten zahlreiche Besucher auf den Marktplatz in Rodenkirchen. Viele Schafhalter hatten auch hier ihre Schafwolle mitgebracht, um sie an den Wollhändler abzugeben und ein Schafscherer zeigte, wie Schafe ordnungsgemäß geschoren werden. In der Markthalle gab es zahlreiche Informations- und Verkaufsstände mit Produkten vom Schaf und seiner Wolle und der Wirt servierte einen leckeren Lammteller. Somit war die Veranstaltung sehr gelungen. Aber auch hier war der Verkauf in den Vorjahren deutlich besser und von den insgesamt zum Verkauf stehenden 126 Zuchttieren konnten nur knapp 60 % verkauft werden. Der Weißkopfzüchter Kuck aus Butjadingen und die Suffolkzüchterin Hagedorn aus Neuenkirchen wurden mit der Bronzenen Plakette des Landwirtschaftsministers ausgezeichnet. Preismünzen und Ehrenurkunden der Landwirtschaftskammer gingen an Köchel, Burhave (Ia-Weißkopfschaf) und Bergmann, Scharrel (Siegerbock Weißkopf) und an den Suffolkzüchter Dreher aus Halsbek. Der Züchter Dreher erzielte für seinen Ia-Suffolkaltbock den Tageshöchstpreis von 650 €. Das Tier wechselte ebenso wie drei gute Jährlingsböcke, die für jeweils 500 € zugeschlagen wurden, in eine Deichschäferei des II. Oldenburger Deichbandes in Schweiburg. Zweitteuerster Bock der Auktion wurde mit 570 € der Ia Schwarzkopflammbock aus der Zucht von Heinbockel, Ebersdorf. Der Züchter erhielt ebenso wie Wuttge, Leeshaus, als Züchter des besten Schwarzkopfjährlingsbockes eine Bronzene Preismünze der Landwirtschaftskammer. Die drei Blaukopf-Lammböcke aus dem Betrieb Gerdes, Werlte, wurden für jeweils 250 € zugeschlagen und die vier verkauften Texellammböcke erzielten durchschnittlich 280 €. Der Texelzüchter Fettköter aus Westerwalsede stellte die beiden besten Texelböcke und erhielt eine VDL-Plakette. Von den drei in Rodenkirchen aufgetriebenen Texeljährlingsböcken konnte nur der Ia Bock für 500 € verkauft werden.

 

Deutlich besser für die Texelzüchter lief es eine Woche später auf der niedersachsenweit ausgeschriebenen Kör- und Absatzveranstaltung für Schafe aus maediunverdächtigen Beständen in Cloppenburg. Hier konnten alle zum Verkauf angebotenen Texelböcke verkauft werden und die Jährlings- und Lammböcke erzielten mit 382/326 € gute Durchschnittspreise. Teuerster Jährling mit 470 € war der Ia-Bock von Zießow, Delmenhorst und auch der mit 550 € teuerste Lammbock, ebenfalls Ia, kam aus dem gleichen Betrieb. Der Züchter erhielt die Bronzene Plakette des Landwirtschaftsministers und einen Ehrenteller der Stadt Cloppenburg. Das beste Texelschaf hatte der Vorsitzende des Stader Schafzuchtverbandes Dr. Wilke aus Heeslingen gezüchtet. Es wechselte für 240 € in den Stall eines Züchterkollegen. Die anwesenden Deichschäfer waren mit der Qualität der sehr gut bemuskelten Texelböcke zufrieden und sorgten für einen flotten Auktionsverlauf. Einzelne Herdenhalter ersteigerten auch Ostfriesische Milchschafe. Durch die Anpaarung von Milchschafen an Fleischschafen, wie z. B. Texel, soll der Anteil an Mehrlingsgeburten erhöht und die Fruchtbarkeit und die Milchleistung in den Gebrauchsherden verbessert werden. Auf ähnlichem Wege ist vor einiger Zeit in den Niederlanden das Swifterschaf entstanden, welches sich durch hohe Ablammergebnisse (bis zu 250 % bei zweijährigen Tieren) auszeichnet und derzeit verstärkt in hiesigen Schäfereien eingesetzt wird. Insgesamt konnten in Cloppenburg 27 weiße Milchschaflammböcke für durchschnittlich 311 € verkauft werden (Vorjahr 30 Tiere/357 €). Den Siegerbock stellte Winterhalter, Großefehn und wurde mit der Bronzenen Plakette des Landwirtschaftsministers ausgezeichnet. Der Bock hatte trotz seines Gewichtes von 84 kg eine sehr korrekte Beinstellung. Er zeigte weitere typische Rassemerkmale wie Ramsnase, langer dünner Schwanz, nach vorne gerichtete lange Ohren und eine lang abgewachsene ausgeglichene Crossbreedwolle und erhielt als einzigster Milchschafbock die Note 9 im Merkmal Äußere Erscheinung. Der Bock wurde für 400 € an einen Melkbetrieb im Kreis Cloppenburg verkauft. Da der Bock nicht über ein ARR-Allel verfügte, waren Herdbuchzüchter leider nicht interessiert, obwohl das Tier aus der inzwischen selten gewordenen A-Linie stammt. Die seit 2001 praktizierte Scrapieresistenzzucht hat dazu geführt, dass einzelne Blutlinien in der Milchschafzucht (und auch bei anderen Rassen) heute nicht mehr vorhanden sind, wodurch die genetische Vielfalt dramatisch abgenommen hat.

 

Weitere Ia-Böcke hatten die Züchter Doden, Upende (Reservesieger) und Ulferts, Kringwehrum. Das beste und mit den Noten 8/8/9 (Bemuskelung, Wolle, Äußere Erscheinung) höchst bewertete Mutterlamm präsentiere Lindeburg, Großefehn. Die drei Vollgeschwister erreichten einen zweiten, fünften und sechsten Platz. Dieser seltene züchterische Erfolg wurde mit der Goldenen Preismünze der Landwirtschaftskammer belohnt. Die beiden teuersten Mutterlämmer mit 400/240 € kamen von Beckmann-Ihnen, Emden. Auch hier achteten die Käufer vor allem auf die Merkmale Euternote und Milchleistung der Mutter, Äußere Erscheinung und Scrapiegenotyp des Verkaufstieres. Den Tageshöchstpreis von 640 € bekam Hartmann, Obershagen für einen schwarzen Milchschafbock. Dem Verkauf vorweg gegangen war ein spannendes Bieterduell zwischen zwei Züchterinnen aus Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden.

 

In den niedersächsischen Züchterställen stehen auch jetzt noch gute gekörte und leistungsgeprüfte Zuchtböcke zum Verkauf. Die jeweiligen Schafzuchtverbände sind bei der Vermittlung von Zuchttieren gerne behilflich.

Schafhalter protestieren anlässlich der Agrarratssitzung in Luxemburg gegen tierquälerische Kennzeichnung bei Schafen (18.06.2009)

Über 500 Schafhalter aus dem gesamten Bundesgebiet demonstrieren mit einer Schafherde anlässlich der Agrarratssitzung – der Arbeitssitzung der europäischen Agrarminister – in Luxemburg am 22.06.2009 gegen die bereits seit Jahren bestehende tierquälerische Kennzeichnungspflicht von Schafen und Ziegen.

 

Sie schließen sich damit an die Demonstration des europäischen Bauernverbandes im Kampf gegen die Benachteiligung der Landwirtschaft gegenüber anderen krisengeschüttelten Berufsgruppen an.

 

Während vor Jahren noch eine Kennzeichnung der Schafe erst dann erforderlich wurde, wenn diese den Betrieb verließen, müssen sie nunmehr bereits im Betrieb gekennzeichnet werden. Hierfür ist eine Einzeltierkennzeichnung erforderlich und zum Jahreswechsel ist sogar eine verpflichtende Kennzeichnung aller Tiere ab neun Monaten mit einem elektronischen Chip oder einem Bolus (mehrere Zentimeter großer Chip, der über eine Schlundsonde in den Magen des jeweiligen Schafes verabreicht werden muss) zu kennzeichnen. Mit dieser Kennzeichnungspflicht im Aufzuchtbetrieb reißen sich unweigerlich tausende Schafe alljährlich die Ohrmarken bei der Weidehaltung und ihrem Einsatz in der Landschaftspflege aus. Schlimmste Vereiterungen und Entzündungen und damit eine zu vermeidende Tierquälerei wird der Schafhaltung so von Brüssel auferlegt, die noch in der Verabreichung von einem Injektat in den Magen bzw. einem teuren Chip gipfelt.

 

Stattdessen würde eine konsequent eingesetzte und überprüfte Kennzeichnung zum Zeitpunkt des Eigentumswechsels mit entsprechenden Einträgen im Abgabe- bzw. Aufnahmebetrieb, so wie es auch in der Schweinehaltung nach wie vor Anwendung findet, vollkommen ausreichend sein.

 

Aus diesem Grunde unterstützen die deutschen Schafhalter mit ihrer Anwesenheit die COPA-Demonstration in Luxemburg und finden hier auch Unterstützung von Schafhaltern aus allen anderen europäischen Mitgliedsländern. Die deutschen Schafhalter setzen darauf, dass sich Bundesministerin Aigner nachhaltig für die Interessen der Schafhalter einsetzen wird und unterstützen sie hier. Es sollte Bundesministerin Aigner gelingen, Verbündete bei den anderen Agrarministerinnen und –minister zu gewinnen, um diesen überzogenen und mit tierquälerischen Konsequenzen verbundenen Bürokratismus ein Ende zu setzen.

 

Aus Weser-Ems haben sich 15 Schafhalter der Reisegruppe aus SH, MV und NDS angeschlossen. Der Reisebus fährt am Montag, 22. Juni von SH über die A7 bis Hannover und auf der A2 weiter Richtung Köln. An mehreren Haltepunkten können Schafhalter zusteigen. Die Mitfahrt ist für Mitglieder des LSV Weser-Ems kostenfrei. Anmeldung zur Mitfahrt über den Landes-Schafzuchtverband.

Bekämpfung der Blauzungenkrankheit (19.01.2009)

Informationen zur Impfung gegen Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8

(Stand: 08.01.2009)

 

Seit dem ersten Auftreten des Serotyps 8 des Virus der Blauzungenkrankheit (BTV-8) im August 2006 hat sich diese Viruserkrankung bei Wiederkäuern in Deutschland fast flächendeckend ausgebreitet. Vor allem Schafe zeigen klinische Symptome und leiden unter der Krankheit, die Verluste liegen deutlich über denen bei Rindern. Bei Rindern, die in Deutschland häufiger betroffen sind als Schafe, verläuft die Blauzungenkrankheit milder, zum Teil ganz ohne erkennbare Symptome.

 

Vor allem im September 2007 stiegen die Neuinfektionen innerhalb kurzer Zeit auf über 10.000 Fälle, am Ende des Jahres waren über 20.000 Fälle amtlich gemeldet. Die schnelle Ausbreitung hängt mit dem Krankheitsüberträger, kleinen blutsaugenden Mücken (Gnitzen), und deren verstärktem Auftreten im Spätsommer zusammen. Generell gilt: eine einzige infektiöse Gnitze reicht aus, um ein Tier zu infizieren. Für die Gnitzenbekämpfung stehen derzeit keine zuverlässigen Repellentien zur Verfügung. Die Stallhaltung von Rindern, Schafen und Ziegen bietet ebenfalls keinen zuverlässigen Schutz vor Gnitzenbefall und Übertragung von BTV-8. Beide genannten, vermeintlichen Alternativen sind daher keine dauerhafte Lösung, zumal auch beachtet werden muss, dass sich das BTV durch infizierte Mücken über große Entfernungen (> 50 km) verbreiten kann, mit der Folge einer explosionsartigen Ausbreitung der Blauzungenkrankheit in zuvor noch nicht betroffenen Gebieten.

 

Die Impfung sämtlicher empfänglicher Nutztiere gegen BTV-8 ist derzeit die einzige wirksame Schutzmaßnahme. Darin waren und sind sich Bund und Länder einig.

 

Durch eine flächendeckende Impfung wird der Infektionsdruck gemindert und die Tiere werden zuverlässig vor einer Infektion geschützt. In Deutschland werden hierfür inaktivierte, monovalente Impfstoffe eingesetzt, die gezielt vor Infektionen mit BTV-8 schützen. Durch diese Impfungen konnten die Neuinfektionen in diesem Jahr deutlich gesenkt werden. Von Mai bis Ende September 2008 wurden nur rund 1400 Fälle gemeldet, also mehr als zehnfach weniger als 2007. Je mehr Rinder, Schafe und Ziegen geimpft sind, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit einer fortdauernden Infektion im Bestand und einer weiteren Verbreitung. Ungeimpfte, bisher virusfreie Tiere, die in diesem Jahr neu infiziert werden, tragen zur weiteren Verbreitung bzw. zum Andauern des Seuchengeschehens bei.

 

Da die in Deutschland verwendeten Impfstoffe bisher nicht zugelassen sind, führte Mecklenburg-Vorpommern eine Studie zu deren Unschädlichkeit und Wirksamkeit durch, die vom

Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) wissenschaftlich unterstützt wurde. Die Ergebnisse zeigen, dass alle drei getesteten Impfstoffe von Rindern und Schafen gut vertragen werden. Über das übliche Maß hinausgehenden Impfreaktionen traten nicht auf (Hinweis: grundsätzlich gilt, dass gelegentliche Reaktionen auch bei Tieren beobachtet werden, die im Falle des Auftretens von anderen Seuchen bzw. Krankheiten, z.B. BHV-1, BVD, Rindergrippekomplex, mit zugelassenen Impfstoffen geimpft werden).

 

 

Die geimpften Rinder und Schafe waren in Infektionsversuchen vor einer Infektion mit BTV-8 wirksam geschützt. Die Versuche wurden in den Hochsicherheitsställen des FLI durchgeführt. Die eingesetzten Impfstoffe haben sich daher als unschädlich und wirksam erwiesen.

 

Gegen BTV-8 geimpfte Tiere bauen innerhalb von rund drei Wochen nach der Grundimmunisierung einen ausreichenden Impfschutz auf. Bei noch nicht vollständig durch Impfung geschützten Tieren können daher trotzdem – im Einzelfall - Infektionen mit BTV-8 nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

 

Positive Testergebnisse auf BTV-8 bei geimpften Tieren könnten folgende Ursachen haben:

 

1)     Tiere haben keine Impfdosis erhalten (versehentliche, nicht fachgerechte Impfung in das Flies; neu eingestellte, ungeimpfte Tiere; von der Impfung ausgenommene Tiere),

2)     Tiere haben noch keinen vollständigen Impfschutz aufgebaut,

3)     Tiere haben sich schon vor oder während der Impfung infiziert, fallen aber erst später klinisch oder diagnostisch auf (durch Blauzungenkrankheit oder andere Krankheiten),

4)     Korrekt geimpfte Tiere erkranken (Fall bitte zur Abklärung dem Nationalen Referenzlabor für Blauzungenkrankheit des FLI zur Kenntnis geben).

 

Da die inaktivierten BTV-8-Impfstoffe im Jahr 2008 nicht vor Beginn der aktiven Vektorzeit (Zeit, in der die Gnitzen das BTV vermehrt übertragen) zur Verfügung standen und sich der Start der Impfkampagne dadurch verzögerte, kann es zu Fällen von BTV-8 Infektionen bei Tieren kommen, die nicht oder nicht optimal geschützt waren. Derzeit liegen dem Nationalen Referenzlabor für Blauzungenkrankheit des Friedrich-Loeffler-Instituts jedoch keine Daten vor, die auf ein Versagen des Impfstoffes hindeuten könnten.

 

Mit Blick auf den Schutz des Verbrauchers tierischer Lebensmittel hat eine Impfstoffanwendung ferner den Vorteil, dass keine Wartezeiten einzuhalten sind, weil –wie im vorliegenden Fall auch- keine Rückstände entstehen.

 

Zudem leistet die Impfung gegen BTV-8 unmittelbar einen erheblichen Beitrag zum

Tierschutz, da das Ziel der Impfung, klinische Erscheinungen und damit Leiden der Tiere zu verhindern, erreicht wird.

 

 

 

Neue Bestimmungen der VVVO für Schaf und Ziegenhalter (14.04.2008)

Die Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (VVVO) trat am 06.Juli 2007 in Kraft. Den Text zum Herunterladen finden Sie im Internet, z.B. auf der Homepage www.Schafzuchtverband-weser-ems.de. Für die Schaf- und Ziegenhalter sind folgende Regelungen wichtig:

 

Kennzeichnung:

Schafe und Ziegen, die nach dem 09. Juli 2005 im Inland geboren wurden, sind innerhalb von 9 Monaten nach der Geburt, spätestens jedoch vor dem Verbringen aus dem Ursprungsgebiet zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung erfolgt durch 2 identische Ohrmarken (jeweils mit Betriebsnummer und individueller Nummer), welche über das Veterinäramt bestellt werden können und von der Tierseuchenkasse bezahlt werden. Bei Verlust einer oder beider Marken muss das Tier mit zwei neuen Marken nachgekennzeichnet werden. Die Nachkennzeichnung ist im Bestandsverzeichnis einzutragen. Nur Herdbuchzüchter bestellen über den Zuchtverband identische Ersatzmarken. Lämmer unter 12 Monaten, die im Inland geschlachtet werden, müssten bei Verlust einer der beiden Ohrmarken nicht nachgekennzeichnet werden. Verlieren sie beide Ohrmarken, sind sie mit einem neuen Ohrmarkenpaar nachzukennzeichnen.

 

Stichtagsmeldung:

In jedem Jahr muss der zuständigen Behörde bis zum 15. Januar die Anzahl der Schafe zum Stichtag 1. Januar mitgeteilt werden. Die Meldung erfolgt nach Altersklassen:

-          bis 9 Monate

-          10 – 18 Monate

-          Ab 19 Monate

In Niedersachsen nimmt das VIT w.V. in Verden als vom Land beauftragte Regionalstelle des Herkunftssicherungs- und Informationssystems Tier ( HI-Tier) – Teil Schafe/Ziegen – diese Aufgabe bei der Durchführung der ViehVerkV. wahr. Die Schaf- und Ziegenhalter erhalten hierzu  vom VIT Anfang Januar ein gesondertes Anschreiben.

 

Bestandsregisterführung:

Das Bestandsregister wird umfangreicher und gliedert sich in 3 Teile (Vordrucke erhalten Sie vom VIT und beim Veterinäramt, bei der Landwirtschaftskammer, bei den Verbänden oder unter www.-lwk-niedersachsen.de):

Teil A: Angaben zum Betrieb.

Teil B: Angaben zum Verbringen von Schafe und Ziegen

Teil C: Angaben zu im Betrieb geborenen und/oder verendeten Lämmern

In Teil A trägt der Betrieb zum Stichtag (1. Januar) seinen Namen, die Anschrift und Registriernummer, die Nutzungsart und die Gesamtzahl der Tiere (siehe Stichtagsmeldung) ein. Bei der Nutzungsart wird zwischen Zucht, Milch und Mast unterschieden, wobei Mehfachnennungen möglich sind, jedoch sollte hier der Schwerpunkt der Nutzungsart angegeben werden.

 

In Teil B müssen Angaben zum Verbringen (d.h. Zugänge und Abgänge) von Schafen und Ziegen eingetragen werden. In die Spalte Kennzeichen des Tieres/der Tiere müssen ab 2008 die individuellen Nummern eingetragen werden

        wenn die Tiere im Ausland geschlachtet werden

        wenn sie über 12 Monate alt sind

Bei Schlachtlämmern unter 12 Monaten, die im Inland geschlachtet werden, kann hier weiterhin wie gewohnt die Betriebsnummer (Rückseite der Ohrmarke) eingetragen werden. Außerdem können die gerade beschriebenen Eintragungen entfallen, wenn bei allen Zukäufen/Verkäufen eine Durchschrift des erforderlichen Begleitpapiers abgeheftet wird (s. untern) Verendete Lämmer (jünger als neun Monate und ohne Ohrmarken) müssen zur Abholung durch die Tierkörperbeseitigungsanstalt nicht extra gekennzeichnet werden und auch nicht ins Bestandsregister eingetragen werden.

 

In Teil C des Bestandsregisters werden alle Mutterschafe/Altschafe des Bestandes erfasst.

Da der Termin der Einführung der obligatorischen elektronischen Kennzeichnung  von Schafen und Ziegen um 2 Jahre auf den 01.01.2010  verschoben wurde, ist damit  gleichzeitig  die obligatorische Eintragung dieser Einzeltierdaten in Teil C des Bestandsverzeichnisses  bis zu diesem Datum nicht erforderlich. Die Vorschriften in der ViehVerkV werden noch entsprechend angepasst.

 

Begleitdokument

Für jedes Schaf und jede Ziere muss ein Begleitdokument ausgestellt werden, wenn sie den Betrieb wechseln. Folgende Daten trägt der abgebende Tierhalter in das Begleitdokument ein:

-          Name, Anschrift und Registriernummer

-          Zahl der verbrachten Tiere und die Kennzeichnung

-          Abgangsdatum

-          Name, Anschrift und Registriernummer des Bestimmungsbetriebes (kann auch Schlachthof sein)

-          Angaben zum Transportmittel

-          Unterschrift des Tierhalters

 

Wenn die Tiere älter als 12 Monate sind oder ins Ausland transportiert werden, müssen die individuellen Kennzeichen angegeben werden. Bei Schlachtlämmern unter 12 Monate, die im Inland geschlachtet werden, reicht die Angabe der Betriebsnummer. Das Begleitpapier ist dem neuen Besitzer bei der Übergabe auszuhändigen und wie das Bestandsregister drei Jahre aufzubewahren. Der abgebende Betrieb kann eine Kopie oder Durchschrift des Begleitdokuments aufbewahren und chronologisch abheften. Dadurch können zusätzliche Eintragungen im eigenen Bestandsregister entfallen und es sind keine doppelten Eintragungen erforderlich. Die nds. Schafzuchtverbände wollen solche Blöcke bestehend aus Begleitdokument mit jeweils 2 Durchschriften drucken lassen und können dort angefordert werden. Ein einfaches Formular des Begleitdokuments finden sie unter http:///www.lwk-niedersachsen.de.

 

Datenbank:

Ab dem 01. Januar 2008 muss derjenige, der Schafe oder Ziegen in seinem Betrieb übernimmt (also der Käufer/bzw. der Übernehmer), dies der zuständigen Behörde oder einer von ihr beauftragten Stelle innerhalb von sieben Tagen nach der Übernahme anzeigen. Folgende Daten sind anzugeben:

-          Zahl der in seinem Bestand verbrachten Tiere

-          Registriernummer des abgebenden und des aufnehmenden Betriebes

-          Datum der Verbringung und das Datum des Zugangs, soweit es vom o.g. Datum abweicht

Verlässt ein Schaf oder eine Ziege den Geburtsbetrieb nicht und verendet dort oder wird dort geschlachtet, so findet kein Betriebswechsel statt. In diesen Fällen ist kein Begleitdokument und auch keine Meldung an die Datenbank erforderlich. Bei Abgabe an einen Schlachtbetrieb dagegen muss der abgebende Tierhalter ein Begleitdokument mitliefern und der Schlachtbetrieb eine Meldung an die Datenbank abgeben. In Niedersachsen  muß die Übernahme von Tieren  per Meldekarte beim VIT oder direkt bei der Zentralen Datenbank HI-Tier angezeigt werden. Die vorgedruckten Meldekarten können beim VIT bestellt werden. Zur elektronischen Meldung an die Datenbank www.hi-tier.de erhalten alle registrierten Tierhalter vom VIT eine PIN – Nummer zu ihrer Registriernummer. Nach erfolgreicher Anmeldung stellt Hi –Tier dann unter der Überschrift  „Schafdatenbank – Meldungen“ die Menüpunkte zur Eingabe der Übernahmemeldung bereit. Klaus Gerdes, Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Sektion in Oldenburg (07.02.2007)

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat bekanntlich im April 2006 das Angebot der Sektion von Tieren eingestellt.
Mit der Einstellung der Sektion bei der LUFA Nord-West haben wir den Schaf- und Ziegenhaltern in Weser-Ems die Außenstelle der TIHO Hannover in Bakum genannt.

Wie wir am 30.01.2007 auf Nachfrage in Bakum erfahren haben, wird dort keine Sektion von Schafen, Ziegen und Wildtieren durchgeführt. Die Außenstelle der Tierärztlichen Hochschule in Bakum darf die Sektion nur für Schweine durchführen.
Der Schafzuchtverband Weser-Ems wird sich erneut an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen wenden und einen Sektionsstandort in Weser-Ems fordern.

Die Untersuchung von Föten zur Diagnostik von Verlammungen wird noch von der LUFA Nord-West in Oldenburg angeboten.

Die LUFA Nord-West ist 2006 umgezogen.

Neue Adresse:

LUFA Nord-West
Ammerländer Heerstraße 115-117
26129 Oldenburg
Telefon: 0441/97352-0

 

Veterinärinstitut Oldenburg

Das Veterinärinstitut Oldenburg des LAVES-Niedersachsen übt hoheitliche Aufgaben in den Bereichen der Diagnostik und Bekämpfung von Tierseuchen und anderen Tierkrankheiten, des Tierschutzes und des Verbraucherschutzes aus.
Das Institut untersucht in den Abteilungen und Fachbereichen vor allem auf Erreger von anzeige- und meldepflichtigen Tierseuchen und -krankheiten sowie vom Tier auf den Menschen übertragbaren Erkrankungen (Zoonosen), Hygienerisiken in den Schlacht- und Zerlegebetrieben, sowie beim landwirtschaftlichen Erzeuger. Wichtige Schwerpunkte sind auch antibiotische und andere Rückstände in Tieren und Resistenzen der Mikroorganismen.
Ein Team von 131 wissenschaftlichen und anderen spezialisierten Mitarbeitern ist im Veterinärinstitut Oldenburg tätig.

Sektion und Untersuchung verendeter Tiere
Zusätzlich ist es Tierhaltern möglich, verendete Tiere im VI Oldenburg auf eigene Kosten untersuchen zu lassen.

Bitte sprechen Sie vor der Anlieferung zur Sektion mit dem zuständigen Fachtierarzt für Pathologie Dr. Brügmann, Telefon: 0441/ 9713-830 oder Frau Niemann: 0441/ 9713-831.

Das Ergebnis der Sektion hängt maßgeblich von einem guten Vorbericht ab der mit dem Tier zusammen im VI-Oldenburg abgegeben werden kann. Den Vordruck zur Einsendung von Tierkörpern an das VI-Oldenburg finden sie bei den Downloads.

Beispiel für Untersuchungskosten:

Sektion und Histologie:                   ca. 50,00 €
Entsorgung je kg Körpergewicht            00,25 €

Wenn zusätzlich erforderlich:
Bakteriologische Untersuchung:       ca. 40,00 €
Parasitologische Untersuchung:       ca. 10,00 €
Molekularbiologische Untersuchung: ca. 20,00 €

Anschrift:
Veterinärinstitut Oldenburg
Philosophenweg 38
26121 Oldenburg
Tel.: 04 41/ 97 13-0
Fax: 04 41/ 97 13-814
E-mail: poststelle.vi-ol@laves.niedersachsen.de
Internet: www.laves.niedersachsen.de

Anfahrt aus Richtung Bremen und Wilhelmshaven (A28):
Fahren Sie die Abfahrt Oldenburg-Haarentor (12) links Richtung Stadtmitte. Anschließend die 4. Strasse links in die Auguststrasse und dann die 2. Strasse links in die Haareneschstrasse. Biegen Sie die 3. Strasse rechts in den Philosophenweg. Am Ende der Strasse haben Sie das Veterinärinstitut Oldenburg erreicht.

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